Winterdienst in München, Fürstenfeldbruck, Dachau und Umland
Das übernehmen wir im Winterdienst

Lernen Sie uns kennen
Das sagen unsere Kunden auf Google
Bewertung hinterlassenDas ist im Winterdienst enthalten
Schneeräumung
Streudienst bei Glätte
Wetterbeobachtung und Rufbereitschaft
Einsatzprotokoll und Haftungsnachweis
Räumzeiten nach Satzung
Splittaufnahme im Frühjahr
So läuft der Winterdienst ab
1. Anfrage und Besichtigung
2. Saisonvereinbarung
3. Einsatz bei Schnee und Glätte
4. Protokoll und Abschluss

Aus unseren Winterdienst-Einsätzen




Wer haftet, wenn jemand auf dem Gehweg stürzt?
Was kostet der Winterdienst?

Winterdienst in München und den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau
Ab wann und bis wann muss geräumt werden?
Das regelt die Satzung Ihrer Gemeinde. Üblich im Landkreis Fürstenfeldbruck und Dachau: werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Fällt in dieser Zeit Schnee, muss unverzüglich nachgeräumt werden. Wir stimmen unsere Einsatzzeiten genau auf die Satzung Ihres Ortes ab.
Wie wird der Winterdienst abgerechnet?
Das hängt von der Fläche, der Anzahl der Zugänge und Treppen und den Gegebenheiten am Objekt ab – wir bewerten das anhand unserer Erfahrung vor Ort. Sie bekommen einen Festpreis für die ganze Saison, unabhängig davon, wie oft es schneit. Streumittel, Protokolle und die Splittaufnahme im Frühjahr sind enthalten.
Muss ich anrufen, wenn es geschneit hat?
Nein. Wir beobachten die Wetterlage selbst, fahren nachts eine Kontrollrunde und rücken bei Schnee oder Glätte automatisch aus. Sie werden nur aktiv, wenn Sie außerplanmäßig etwas brauchen – etwa eine zusätzliche Fläche für einen Umzug.
Wird mit Salz gestreut?
In den meisten Gemeinden im Landkreis ist Streusalz auf Gehwegen verboten, ausgenommen bei Eisregen und auf Treppen. Wir streuen deshalb mit Splitt oder Granulat und halten uns an die jeweilige Satzung. Wo Salz erlaubt und sinnvoll ist, sprechen wir das mit Ihnen ab.
Wie schnell sind Sie nach Schneefall vor Ort?
Unsere Objekte liegen alle im Kerngebiet rund um Gröbenzell, deshalb sind wir bei Schneefall in der Nacht zwischen 4 und 7 Uhr unterwegs und haben die Flächen vor Beginn der Räumpflicht frei. Bei Dauerschnee fahren wir tagsüber eine zweite und dritte Runde.
Bin ich abgesichert, wenn jemand stürzt?
Mit der Vereinbarung übertragen Sie die Räum- und Streupflicht auf uns. Wir sind für den Winterdienst haftpflichtversichert und dokumentieren jeden Einsatz mit Uhrzeit, Fläche und Streumittel. Diesen Nachweis brauchen Sie und Ihre Versicherung im Schadensfall.
Wie lange läuft die Vereinbarung?
Eine Saison, in der Regel vom 1. November bis 31. März. Sie können sie jedes Jahr neu abschließen oder als Dauervereinbarung laufen lassen, die sich automatisch verlängert – dann haben Sie im Herbst keinen Aufwand.
Übernehmen Sie auch einzelne Gehwege am Einfamilienhaus?
Ja, wenn das Haus in unserem Kerngebiet liegt. Besonders gefragt ist das bei älteren Eigentümern, bei Vermietern, die nicht vor Ort wohnen, und bei Familien, die im Winter verreisen. Oft lohnt es sich, wenn sich mehrere Nachbarn in einer Straße zusammentun.
Was passiert mit dem Splitt im Frühjahr?
Wir kehren ihn nach dem letzten Frost von Wegen und Zufahrten ab und entsorgen ihn. Das gehört zur Saisonvereinbarung dazu – Sie müssen nichts extra beauftragen.
Häufig gestellte Fragen
Drei Zusagen, an denen Sie uns messen können
Kein Kleingedrucktes, keine Ausreden – das gilt für jede Anfrage und jedes Objekt.